» Nützliches
 
Vollmacht
Ohne Vollmacht können wir nicht für Sie tätig werden. Ob wir Ihren Schuldner zur Zahlung auffordern oder bei Behörden Akteneinsicht verlangen. Wir müssen unsere Berechtigung, Sie zu vertreten, nachweisen können. Daher benötigen wir in der Regel mindestens zwei schriftliche Exemplare Originalvollmachten. Häufig sogar mehr.
Merkblatt Inkasso
Um möglichst rasch Ihre offenen Forderungen einzuziehen benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte lesen Sie unser "Merkblatt Inkasso".
Gesetzestext Bankrottstraftaten
Im Falle von Unternehmensinsolvenz / Verbraucherinsolvenz.
Hilfe bei wirtschaftlichen Krisen
Für eine schnelle Handlungsanweisung.
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